PfalzShuttle

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fahrservice PfalzShuttle, Inhaber Andreas Marek. Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beförderungsverträge zwischen dem Fahrservice PfalzShuttle, Inhaber Andreas Marek, Edenkobener Straße 17, 67482 Venningen, Deutschland (nachfolgend „PfalzShuttle“), und seinen Kunden.
  2. PfalzShuttle ist erreichbar unter Telefon +49 155 60967890 und per E-Mail an buero@pfalzshuttle.de.
  3. PfalzShuttle betreibt Mietwagenverkehr nach § 2 in Verbindung mit § 49 PBefG. Aufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.
  4. Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer eine Fahrt bucht. Fahrgast ist, wer befördert wird. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm angemeldeten Fahrgäste diese AGB kennen und einhalten.
  5. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PfalzShuttle stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  6. Beförderungsaufträge werden ausschließlich am Betriebssitz in Venningen entgegengenommen (§ 49 Abs. 4 PBefG).

§ 2 Leistungen

  1. PfalzShuttle befördert Fahrgäste mit Fahrer von Privat- oder Firmenadressen in der Pfalz zu den Flughäfen Frankfurt, Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden, Frankfurt-Hahn und Saarbrücken sowie zurück. Buchbar sind Hin- und Rückfahrt oder eine einzelne Fahrt (One-Way).
  2. Daneben führt PfalzShuttle Privatfahrten und Firmenfahrten nach individueller Vereinbarung durch.
  3. Die eingesetzten Fahrzeuge befördern bis zu 8 Fahrgäste. Die Anzahl der Fahrgäste, die Abholadressen und die Gepäckmenge sind bei der Buchung anzugeben.
  4. Das Fahrzeug wird im Ganzen für die gebuchte Fahrt gestellt. Eine Beförderung einzelner Fahrgäste gemeinsam mit fremden Buchungen findet nicht statt.
  5. Bis zu 8 Abholadressen je Fahrt sind möglich. Die Reihenfolge der Abholung legt PfalzShuttle nach Strecke und Zeitplan fest und teilt sie in der Buchungsbestätigung mit.

§ 3 Buchung und Vertragsschluss

  1. Fahrten können über das Formular auf der Website, telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail angefragt werden.
  2. Die auf der Website genannten Preise sind Ab-Preise und dienen als Richtwerte. Sie stellen kein verbindliches Angebot von PfalzShuttle dar.
  3. Mit der Anfrage gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrags ab.
  4. PfalzShuttle prüft die Anfrage und übersendet dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail mit dem verbindlichen Festpreis, der Abholzeit, den Abholadressen, dem Ziel und der Anzahl der Fahrgäste.
  5. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang dieser Buchungsbestätigung beim Kunden zustande. Eine telefonische, mündliche oder per WhatsApp gegebene Zusage ist unverbindlich, bis die Buchungsbestätigung per E-Mail vorliegt.
  6. Der Kunde prüft die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und teilt Abweichungen umgehend mit.
  7. Der Vertragstext wird von PfalzShuttle gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsdaten mit der Buchungsbestätigung per E-Mail.

§ 4 Preise

  1. Verbindlich ist ausschließlich der Festpreis aus der Buchungsbestätigung.
  2. Der Festpreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
    • Grundpreis je Flughafen für Hin- und Rückfahrt,
    • bei einer einzelnen Fahrt (One-Way) die Hälfte des Grundpreises zuzüglich 20 Euro,
    • ab der 4. Person 15 Euro je weiterem Fahrgast,
    • Entfernungszuschlag ab Venningen nach Kilometerstufen,
    • Zuschlag für jede weitere Abholadresse nach Entfernung,
    • variabler Kraftstoff-Aufschlag zwischen 30 und 50 Euro, dessen Höhe im jeweiligen Angebot genannt wird.
  3. Alle Preise sind Endpreise in Euro. PfalzShuttle ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG, Umsatzsteuer wird nicht erhoben und nicht gesondert ausgewiesen.
  4. Ändert der Kunde nach Vertragsschluss die Fahrgastzahl, die Abholadressen, die Abholzeit oder das Ziel, berechnet PfalzShuttle den Preis nach den Bestandteilen in Absatz 2 neu und bestätigt den geänderten Festpreis per E-Mail.
  5. Von PfalzShuttle nicht zu vertretende Mehrkosten, die auf Wunsch des Kunden während der Fahrt entstehen (zum Beispiel zusätzliche Zwischenstopps oder Umwege), werden nach den Bestandteilen in Absatz 2 berechnet und dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt.

§ 5 Zahlung

  1. Der Festpreis ist wahlweise per Überweisung im Voraus oder bar beim Fahrer zu zahlen.
  2. Bei Überweisung muss der Betrag bis 7 Tage vor der Fahrt auf dem in der Buchungsbestätigung genannten Konto eingegangen sein. Geht der Betrag nicht rechtzeitig ein, ist der Festpreis bar bei Fahrtantritt zu zahlen.
  3. Bei Barzahlung ist der Betrag bei Fahrtantritt an den Fahrer zu entrichten. Der Fahrer stellt auf Wunsch eine Quittung aus, eine Rechnung wird auf Wunsch per E-Mail nachgereicht.
  4. Bei Hin- und Rückfahrt wird der gesamte Festpreis für beide Fahrten mit der Hinfahrt fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Abholung, Abholzeit und Flugverfolgung

  1. Die Abholzeit wird in der Buchungsbestätigung festgelegt. Sie berücksichtigt die Fahrzeit, die übliche Verkehrslage und eine Reserve.
  2. PfalzShuttle schlägt bei Fahrten zum Flughafen eine Abholzeit vor, die eine Ankunft am Flughafen von mindestens 2 Stunden vor Abflug bei Flügen innerhalb Europas und mindestens 3 Stunden bei Flügen außerhalb Europas ermöglicht. Wünscht der Kunde eine spätere Abholzeit, trägt er das damit verbundene Risiko.
  3. Der Kunde teilt PfalzShuttle bei Fahrten vom Flughafen die Flugnummer, die planmäßige Ankunftszeit und das Terminal mit.
  4. Der Fahrer verfolgt Ankunftsflüge anhand der Flugdaten. Verspätet sich der Flug, passt sich die Abholzeit automatisch an die tatsächliche Landezeit an. Eine gesonderte Mitteilung des Kunden ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  5. Fällt ein Flug aus, wird er umgebucht oder landet er an einem anderen Flughafen, informiert der Kunde PfalzShuttle unverzüglich telefonisch oder per WhatsApp. Für eine hierdurch erforderliche Neuplanung gilt § 4 Absatz 4.
  6. Der Treffpunkt am Flughafen wird in der Buchungsbestätigung genannt. Fehlt eine Angabe, erwartet der Fahrer die Fahrgäste im öffentlichen Ankunftsbereich des mitgeteilten Terminals.

§ 7 Wartezeiten

  1. Die Fahrgäste halten sich 5 Minuten vor der vereinbarten Abholzeit reisefertig an der Abholadresse bereit. An der Abholadresse wartet der Fahrer ab der vereinbarten Abholzeit 15 Minuten kostenlos.
  2. Bei Abholung am Flughafen wartet der Fahrer ohne Aufpreis, auch bei Flugverspätung, bis zu 3 Stunden nach der planmäßigen Landezeit. Passkontrolle und Gepäckausgabe sind damit abgedeckt. Verspätet sich der Flug um mehr als 1 Stunde, kann es zu längeren Wartezeiten am Flughafen kommen, weil bereits gebuchte Anschlussfahrten anderer Kunden Vorrang haben. PfalzShuttle teilt dem Kunden in diesem Fall die voraussichtliche Abholzeit mit.
  3. Verspätet sich der Flug um mehr als 3 Stunden, stimmen PfalzShuttle und der Kunde eine neue Abholzeit ab, soweit dies nach Fahrzeug- und Fahrerverfügbarkeit möglich ist. Ist keine Abholung mehr möglich, entfällt die Fahrt, und der Kunde erhält bereits für diese Fahrt gezahlte Beträge zurück. Ansprüche wegen der Flugverspätung, etwa auf Betreuung oder Ausgleich, richten sich gegen die Fluggesellschaft (Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004).
  4. Ist der Kunde nach Ablauf der kostenlosen Wartezeit am Abholort nicht erschienen und kommt in dieser Zeit kein Kontakt unter der angegebenen Telefonnummer zustande, darf der Fahrer die Abholung abbrechen. Die Fahrt gilt dann als nicht angetreten im Sinne von § 9.
  5. Der Kunde sorgt dafür, dass er während des Abholzeitraums unter der bei der Buchung angegebenen Telefonnummer erreichbar ist.

§ 8 Änderungen und Stornierung durch den Kunden

  1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Fahrtbeginn stornieren. Die Stornierung ist in Textform (E-Mail oder WhatsApp) oder telefonisch zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei PfalzShuttle.
  2. Für die Stornierung gelten folgende Pauschalen, bezogen auf den Festpreis der stornierten Fahrt:
    • bis 72 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit: kostenlos,
    • weniger als 72 Stunden, aber mindestens 48 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit: 50 Prozent,
    • weniger als 48 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit: 100 Prozent.
  3. Kann die gebuchte Fahrt aus einem unvorhersehbaren, vom Kunden nicht zu vertretenden Grund nicht angetreten werden, insbesondere wegen einer schweren Erkrankung mit ärztlichem Attest oder wegen höherer Gewalt, verzichtet PfalzShuttle auf die Stornopauschale.
  4. Wird bei einer gebuchten Hin- und Rückfahrt nur eine der beiden Fahrten storniert, wird für die verbleibende Fahrt der One-Way-Preis nach § 4 Absatz 2 berechnet. Die Stornopauschale nach Absatz 2 bemisst sich nach dem Differenzbetrag zwischen dem ursprünglichen Festpreis und dem One-Way-Preis.
  5. Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass PfalzShuttle kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. PfalzShuttle bleibt der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
  6. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung des Fahrzeugs im gebuchten Zeitraum werden auf die Pauschale angerechnet.
  7. Änderungswünsche zu Abholzeit, Abholadressen, Fahrgastzahl oder Ziel sind so früh wie möglich mitzuteilen. Sie werden wirksam, wenn PfalzShuttle sie in Textform bestätigt. Kann PfalzShuttle eine Änderung nicht ausführen, bleibt die ursprüngliche Buchung bestehen oder der Kunde storniert nach Absatz 2.

§ 9 Nichtantritt und vom Kunden zu vertretende Umstände

  1. Tritt der Kunde die Fahrt nicht an, ohne vorher storniert zu haben, oder bricht der Fahrer die Abholung nach § 7 Absatz 4 berechtigt ab, ist der volle Festpreis geschuldet. § 8 Absatz 5 und 6 gelten entsprechend.
  2. Verzögert sich die Abfahrt, weil der Kunde oder ein Fahrgast nicht rechtzeitig bereit ist, und wird hierdurch ein Flug, ein Anschluss oder ein Termin verpasst, haftet PfalzShuttle hierfür nicht. Der Festpreis bleibt in voller Höhe geschuldet.
  3. Gleiches gilt, wenn der Kunde eine spätere als die von PfalzShuttle nach § 6 Absatz 2 vorgeschlagene Abholzeit gewählt hat und die Verzögerung hierauf beruht.
  4. Macht der Kunde unvollständige oder unrichtige Angaben (zum Beispiel falsche Adresse, falsche Flugnummer, falsches Terminal, falsche Fahrgastzahl) und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehrkosten, trägt der Kunde diese Folgen.

§ 10 Verspätung, Ausfall und höhere Gewalt auf Seiten von PfalzShuttle

  1. PfalzShuttle plant jede Fahrt mit einer angemessenen Zeitreserve und setzt nur verkehrssichere und zugelassene Fahrzeuge ein.
  2. Kann PfalzShuttle die Fahrt wegen eines Fahrzeugdefekts, einer Erkrankung des Fahrers oder aus anderen in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht durchführen, bemüht sich PfalzShuttle unverzüglich um ein Ersatzfahrzeug oder einen Ersatzfahrer. Gelingt dies nicht, informiert PfalzShuttle den Kunden so früh wie möglich und erstattet bereits gezahlte Beträge für die ausgefallene Fahrt vollständig zurück.
  3. Verspätungen oder Ausfälle, die auf höherer Gewalt beruhen (insbesondere Unwetter, Straßensperrungen, Unfälle Dritter, außergewöhnliche Staus, behördliche Maßnahmen oder Streiks), hat PfalzShuttle nicht zu vertreten. Bei einem vollständigen Ausfall der Fahrt aus diesen Gründen erhält der Kunde bereits gezahlte Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.
  4. Verspätet sich der Fahrer aus Gründen, die PfalzShuttle zu vertreten hat, und verpasst der Kunde deshalb einen Flug, haftet PfalzShuttle im Rahmen von § 15. Der Kunde ist verpflichtet, den Schaden gering zu halten, insbesondere durch Nutzung zumutbarer Umbuchungs- oder Erstattungsmöglichkeiten bei der Fluggesellschaft.

§ 11 Gepäck

  1. Je Fahrgast sind ein Koffer oder eine Reisetasche in üblicher Größe sowie ein Handgepäckstück im Festpreis enthalten.
  2. Sondergepäck, insbesondere Fahrräder, Ski, Golfausrüstung, Kinderwagen, Rollstühle, Musikinstrumente oder besonders große oder schwere Gegenstände, ist bei der Buchung, spätestens 4 Tage vor der Fahrt, anzumelden. PfalzShuttle entscheidet nach Fahrzeugkapazität, ob und zu welchem Preis das Sondergepäck befördert werden kann, und nimmt es in die Buchungsbestätigung auf.
  3. Gepäck wird im Gepäckraum des Fahrzeugs befördert. Der Fahrer darf Gepäck zurückweisen, das die Kapazität des Fahrzeugs übersteigt, die Sicherheit beeinträchtigt oder nicht angemeldet wurde.
  4. Gefährliche Gegenstände, insbesondere explosive, leicht entzündliche, ätzende oder übel riechende Stoffe, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
  5. Für Verlust oder Beschädigung von Gepäck haftet PfalzShuttle nach § 15, sofern der Schaden während der Beförderung durch ein Verschulden von PfalzShuttle oder des Fahrers entstanden ist. Wertsachen, Bargeld, Dokumente, Elektronik und Medikamente führt der Fahrgast im Handgepäck bei sich und beaufsichtigt sie selbst.
  6. Der Fahrgast prüft beim Aussteigen, dass er sein gesamtes Gepäck mitnimmt. Zurückgelassene Gegenstände werden von PfalzShuttle aufbewahrt und auf Wunsch gegen Erstattung der Versandkosten zurückgesandt.

§ 12 Kinder

  1. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nach § 21 Abs. 1a StVO nur in geeigneten und amtlich genehmigten Rückhalteeinrichtungen (Kindersitz oder Sitzerhöhung) befördert werden.
  2. Der Kunde teilt bei der Buchung Anzahl, Alter und ungefähre Größe mitfahrender Kinder mit.
  3. PfalzShuttle stellt bei rechtzeitiger Anmeldung in der Buchung geeignete Kindersitze oder Sitzerhöhungen nach Verfügbarkeit ohne Aufpreis zur Verfügung. Der Kunde kann auch eigene Kindersitze mitbringen und einbauen.
  4. Wird ein Kind ohne vorherige Anmeldung mitgebracht und ist keine geeignete Rückhalteeinrichtung vorhanden, darf der Fahrer die Beförderung des Kindes aus Sicherheitsgründen ablehnen. In diesem Fall gilt § 9 Absatz 1 entsprechend.
  5. Kinder und Jugendliche werden ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nur nach vorheriger Absprache und mit schriftlicher Einwilligung des Erziehungsberechtigten befördert.

§ 13 Tiere, Rauchen und Verschmutzung

  1. Tiere werden nicht befördert. Ausgenommen sind Assistenzhunde, insbesondere Blindenführhunde, die stets und ohne Aufpreis befördert werden.
  2. In allen Fahrzeugen von PfalzShuttle besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und Verdampfer.
  3. Der Verzehr von Speisen und offenen Getränken im Fahrzeug ist nur mit Zustimmung des Fahrers gestattet.
  4. Verursacht ein Fahrgast eine Verschmutzung des Fahrzeugs, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgeht (zum Beispiel Erbrechen, verschüttete Getränke, Schmutz, Tierhaare in erheblichem Umfang), schuldet der Kunde eine Reinigungspauschale von 300 Euro. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. PfalzShuttle bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands, insbesondere bei erforderlicher Sonderreinigung oder Ausfallzeit des Fahrzeugs, gestattet.
  5. Für Beschädigungen am Fahrzeug, die ein Fahrgast schuldhaft verursacht, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Pflichten der Fahrgäste und Beförderungsausschluss

  1. Fahrgäste sind verpflichtet, während der Fahrt den Sicherheitsgurt anzulegen und den Anweisungen des Fahrers zu folgen, die der Sicherheit und dem geordneten Ablauf der Fahrt dienen.
  2. Der Fahrer darf die Beförderung einer Person ablehnen oder abbrechen, wenn diese erkennbar unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht, gefährliche Gegenstände oder Gefahrgut mitführt, durch ihr Gepäck eine Überladung des Fahrzeugs bewirken würde, den Fahrer oder andere Fahrgäste gefährdet, belästigt oder beleidigt oder sich weigert, den Sicherheitsgurt anzulegen.
  3. Wird die Beförderung aus einem vom Fahrgast zu vertretenden Grund abgelehnt oder abgebrochen, bleibt der volle Festpreis geschuldet. § 8 Absatz 5 gilt entsprechend.
  4. Die zulässige Fahrgastzahl des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden. Nicht angemeldete zusätzliche Fahrgäste werden nur befördert, wenn die Kapazität dies erlaubt, und werden nach § 4 Absatz 2 nachberechnet.

§ 15 Haftung

  1. PfalzShuttle haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von PfalzShuttle oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. PfalzShuttle haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PfalzShuttle oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet PfalzShuttle der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die pünktliche und sichere Beförderung.
  4. Im Übrigen ist die Haftung von PfalzShuttle für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  5. Die Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz, nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  6. Soweit die Haftung von PfalzShuttle ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Fahrers und der sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  7. Für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, haftet PfalzShuttle nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3.

§ 16 Kein Widerrufsrecht

  1. Verträge über die Beförderung von Personen sind nach § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB von den Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ausgenommen.
  2. Soweit die Leistung von PfalzShuttle als Kraftfahrzeugvermietung mit Fahrer eingeordnet wird, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ebenfalls kein Widerrufsrecht, weil der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin vorsieht.
  3. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht dem Kunden daher auch dann nicht zu, wenn die Buchung über die Website, per Telefon, per WhatsApp oder per E-Mail erfolgt.
  4. Die Möglichkeit zur Stornierung nach § 8 bleibt hiervon unberührt.

§ 17 Datenschutz

  1. PfalzShuttle verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Fahrgäste (insbesondere Name, Adressen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Flugdaten und Fahrgastzahl) zur Durchführung des Beförderungsvertrags.
  2. Flugnummern werden zur Verfolgung des Ankunftsflugs und zur Anpassung der Abholzeit genutzt.
  3. Einzelheiten zur Verarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen, zur Speicherdauer und zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.pfalzshuttle.de/datenschutz.

§ 18 Streitbeilegung

  1. PfalzShuttle ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§ 36 VSBG) teilzunehmen.
  2. Beschwerden und Anliegen können jederzeit per E-Mail an buero@pfalzshuttle.de oder telefonisch unter +49 155 60967890 an PfalzShuttle gerichtet werden. PfalzShuttle bemüht sich um eine einvernehmliche Lösung.

§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Vorschriften des Rechts seines Aufenthaltsstaats gewährt wird.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von PfalzShuttle in Venningen.
  4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Diese AGB werden dem Kunden mit der Buchungsbestätigung zugänglich gemacht und sind jederzeit auf der Website von PfalzShuttle abrufbar.
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